Ausschreibung / Regelwerk 1. Grundlagen der Veranstaltung Die Race Days der EnduRODEOcrew beeinhalten lizenzfreie Rennsportläufe in Norddeutschland, die es Fahrern von Enduro- und 2. Veranstalter Die Veranstalter der einzelnen Läufe werden auf der Homepage www.endurodeocrew.de bekannt gegeben. Die Veranstaltungen werden nach den Rahmenbedingungen der Ausschreibung durchgeführt. 3. Nennungen, Nennungsschluss und Nenngeld Die Nennungen sind online direkt auf der Homepage der Serie www.endurodeocrew.de möglich. Im Nennformular darf jeweils nur ein Bewerber namhaft gemacht werden. Nennungsschluss ist 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, wobei der Sonntag des Veranstaltungswochenendes zählt! Stichtag ist immer das Datum des Zahlungseinganges beim Veranstalter! Bitte Banktransferzeiten beachten!
Die Nachnenngebühr (Zahlungseingang beim Veranstalter weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung) beträgt 10 Euro. Der Veranstalter hat das Recht vorbehalten, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltungen abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen. Wird eine Veranstaltung seitens des Veranstalters abgesagt, dann werden bereits bezahlte Startgebühren bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro zurück bezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter/ Promotor kann der Teilnehmer nicht geltend machen. Achtung: Die Starterlisten unter www.endurodeocrew.de gelten als Nennungsbestätigung. Alle dort aufgeführten Fahrer sind startberechtigt! 4. Klasseneinteilung der Läufe Es werden folgende Klassen ausgeschrieben: Funrider-Lauf: (2 Stunden-Rennen): Diese Klasse ist den Einsteigern mit geringer Wettbewerbserfahrung vorbehalten:
Startgeld 30,- € / Junioren 25,- € per Banküberweisung an das jeweilig genannte Konto. Quad / ATV-Lauf: (60 Minuten-Rennen): Es wird in der Klassenaufteilung zwischen Einsteigern und Fahrern mit Wettbewerbserfahrung separiert:
Startgebühr 20,- € per Banküberweisung an das jeweilig genannte Konto. Racer-Lauf: (2-Stunden-Rennen). Diese Klasse ist Sportfahrern mit Wettbewerbserfahrung vorbehalten:
Startgebühr 30,- € per Banküberweisung an das jeweilig genannte Konto.
5. Technische Bestimmungen Fahrzeuge und Abnahme: Es sind in allen Klassen auch nicht zulassungsfähige Maschinen (Motocross) erlaubt! Die Maschinen müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und dürfen 94 dB (A) Lärmemission nicht überschreiten, besonders bei Verwendung von Zubehörauspuffanlagen ist auf die Maximallautstärke zu achten. Veranstalter und Promoter behalten es sich vor überlaute Maschinen (auch ohne Geräuschmessung) aus dem Rennen zu nehmen! Bei Schäden an der Auspuffanlage während des Rennens muss der Fahrer bei der nächsten Möglichkeit die Box anfahren und diese reparieren. Die Reifenwahl ist freigestellt. Beleuchtung oder andere Anbauten (im Sinne der StVO) sind nicht notwendig. Die Veranstalter behalten sich vor, Maschinen mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Jeder Fahrer darf nur eine Maschine bei der technischen Abnahme vorführen und nur mit einer Maschine an den Start gehen. (Maschinenwechsel während des Rennens ist nicht erlaubt!) Bei vierrädrigen Fahrzeugen mit Schaltgetriebe muss ein geschlossener Fußraum oder Nerf Bars sowie eine funktionierende Reißleine für den Notstopp vorhanden sein! Das Bestehen der technischen Abnahme garantiert nicht den einwandfreien Zustand der Maschine! Jeder Fahrer ist dazu verpflichtet, sein Fahrzeug vor dem Rennen auf technisch einwandfreien Zustand zu prüfen! Maschinen, bei denen Flüssigkeiten austreten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Zum Tanken ist eine benzinfeste Unterlage von ausreichender Größe zu verwenden und der Motor abzustellen. Tanken ist nur in der Tankzone erlaubt. Sollte ein Fahrer mit Spritmangel liegen bleiben, so kann er das Fahrzeug persönlich ohne fremde Hilfe bis in die Tankzone schieben und dort das Rennen wieder aufnehmen. Folgt er beim Schieben dem Streckenverlauf, so wird diese Runde gewertet. Folgt er nicht dem Streckenverlauf, so wird die Runde, in der er zurückgeschoben hat, nicht gewertet. Tanken außerhalb der Tankzone führt zum Wertungsausschluss! In der Tank- und Helferzone ist Rauchverbot! Servicearbeiten auf der Strecke dürfen nur durchgeführt werden, wenn dadurch kein anderer Teilnehmer behindert wird, und nur in dem Umfang, dass der Fahrer die Helferzone erreichen kann (z. B. nach Sturz) oder aus Sicherheitsgründen (z. B. Brillenwechsel). 6. Schutzkleidung/Helm Die Teilnehmer sind verpflichtet, für den Offroadsport geeignete Schutzkleidung zu tragen. Ein genormter Motorradhelm nach dem aktuellen Stand der Technik im einwandfreien, technischen Zustand ist Pflicht. 7. Start und Rennablauf 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit schließt der Vorstart. Wer seine Maschine verspätet zum Vorstart bringt, muss aus dem Feld hinterher starten. Direkt nach Schließung des Vorstarts findet die Fahrerbesprechung statt. Spätestens 3 Minuten vor dem Start müssen die Motoren ausgestellt sein. Der Start erfolgt nach dem "Le-Mans-Verfahren", d. h. die Fahrer stehen hinter den Maschinen. Die Maschinen müssen selbstständig stehen und dürfen nicht von einem Helfer gehalten werden. Auf ein Startsignal hin müssen die Fahrer zu den Maschinen laufen, die Motoren starten, und das Rennen beginnt. Starten mehrere Klassen gemeinsam, so werden die Startplätze nach diesem Muster zuerst an die Fahrer der höheren Klasse vergeben, dann an die Fahrer der niedrigeren Klasse. Der Start der einzelnen Klassen erfolgt mit einer zeitlichen Verzögerung von 30 bis 90 Sekunden. Der genaue Startablauf wird bei der Fahrerbesprechung festgelegt. Für die Startaufstellung werden nur die fristgerechten Nennungen berücksichtigt. Die Fahrer mit Nachnennungen stehen am Ende der Startaufstellung ihrer Klasse. Bei einem Frühstart eines Fahrers wird dieser mit einer Zeitstrafe von 5 Minuten belegt (Kein Startabbruch). Diese Zeitstrafe muss er direkt nach der ersten oder zweiten Runde im Bereich der Zählstelle antreten. Das Überholen in der Zählstelle ist nicht erlaubt. Im Bereich der Zählstelle, sowie im direkten Zu- und Abfahrtsbereich der Boxengasse darf nicht gehalten werden. Fremde Hilfe, Brillenwechsel oder Anzeigen von Rundenanzahl/Rundenzeiten ist im Bereich der Zählstelle untersagt. Die üblichen Flaggensignale auf der Strecke sind zu beachten. Nichtbeachten von Flaggensignalen oder das Ignorieren von Weisungen des Veranstalters oder seiner Beauftragten kann zu Zeitstrafen oder zum Wertungsausschluss führen. Flaggensignale: 8. Wertung Nach Ablauf der Rennzeit wird bei der nächsten Zieldurchfahrt des Gesamtführenden des Rennens mit dem Abwinken begonnen (Zieleinlauf). Der Fahrer, der bis zum Zieleinlauf die meisten Runden zurückgelegt hat, ist Sieger. Bei Rundengleichheit entscheidet die Reihenfolge des Zieleinlaufes. Der Veranstalter behält es sich vor, Fahrer bei unsportlichem Verhalten oder groben Regelverstößen aus der Wertung zu nehmen. Ebenso können Fahrer für das Fehlverhalten ihrer Helfer (z. B. Rauchen in der Tankzone / Tanken ohne Unterlage) belangt werden. Die alleinige Schiedshoheit bei Protesten und Einsprüchen liegt bei der von dem Veranstalter gestelltem Schiedgericht. Ergebnisse und Platzierungen hängen immer direkt bei den Veranstaltungen aus. Die vorläufigen Ergebnisse sind am darauf folgenden Tag unter www.kiedrowski-racing.de abzurufen. 3 Tage nach der Veranstaltung sind die endgültigen Ergebnisse abzurufen. Bei Kürzung der Laufzeit oder vorzeitigem Abbruch wird der Lauf gewertet, wenn mindestens 50% der offiziellen Renndauer gefahren wurde. Wird ein Lauf früher abgebrochen und kann nicht neu gestartet werden, dann erfolgt keine Wertung. Bei Abbruch eines Laufes müssen sich alle Fahrer im Startbereich sammeln. Dort wird durch den Rennleiter mitgeteilt, ob der Lauf neu gestartet, verkürzt gewertet oder nicht gewertet wird. Es werden grundsätzlich nur Starter gewertet, die während der Renndistanz mindestens eine Runde absolviert haben. Nach Ablauf der Renndistanz wird der Führende bei der nächsten Zieldurchfahrt abgewunken. 15 Minuten nach Abwinken des ersten Fahrers schließt die Zählstelle. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Lauf oder eine Veranstaltung kurzfristig abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter / Genehmigungen o. ä.) nicht möglich ist. 9. Umweltschutz Umweltschutz bedarf der Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten. Teilnehmer an Motorsportveranstaltungen in Deutschland sind in besonderem Maße der igenverantwortlichkeit bei der Umsetzung umweltrelevanter Zielsetzungen verpflichtet. Das Verhalten der Teilnehmer muss dem Charakter des gesellschaftlichen Stellenwertes des Umweltschutzes Rechnung tragen, insbesondere, wenn für eine spezifische Situation (noch) keine Regelung vorgegeben ist. Dies gilt in besonderem Maße auch dann, wenn (scheinbar) das Verhalten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet oder der Teilnehmer die Folgen seines Tuns aus der Situation heraus nicht beurteilen kann. Im Zweifelsfall ist die umweltschonendere Verhaltensweise zu wählen. Unvernünftiges oder mutwilliges Verhalten eines einzelnen Teilnehmers, das den Zielen des Umweltschutzes zuwider läuft, schadet grundsätzlich dem Ansehen des Motorsports und ist daher auch wenn detaillierte Regelungen fehlen zu sanktionieren. Die umweltbezogenen Auflagen und Verpflichtungen, die in den Ausschreibungen und Ausführungsbestimmungen der einzelnen Veranstaltung genannt sind, müssen vom Teilnehmer eingehalten werden. Darüber hinaus finden selbstverständlich die jeweiligen gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Regelungen Anwendung. Insbesondere gehört es zum Verantwortungsbereich des Teilnehmers, dafür zu sorgen, dass:
Jeder Teilnehmer an einer von der EnduRODEOcrew promoteten Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Im Fahrerlager darf grundsätzlich nur im Schritttempo gefahren werden, und es dürfen nur notwendige Fahrten durchgeführt werden (z. B. zur Abnahme oder zum Vorstart). Bei Missachtung dieser Vorschrift können Strafen bis hin zum Wertungsausschluss ausgesprochen werden. Bei Servicearbeiten im Fahrerlager, bei denen Flüssigkeiten austreten können, ist eine benzinfeste Unterlage zu verwenden. Maschinen, bei denen Flüssigkeiten austreten werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Das Waschen von Fahrzeugen im Fahrerlager ist verboten! Entstandener Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern wieder mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärm, offenem Feuer usw. sind zu beachten. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen führt Disqualifikation der Veranstaltung. 11. Sicherheitshinweis(e) Motorsport birgt Gefahren! Jede Veranstaltungen, die von der EnduRODEOcrew promotet wird, ist generell über eine Veranstalter-Haftpflicht- und Unfallversicherung versichert. Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Motorsport beinhaltet! Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen, um seine körperliche Eignung zu überprüfen! Die Veranstaltung findet auf Rundkursen von bis zu 10 km Länge statt. Die Rundkurse sind gegenüber dem öffentlichen Verkehr abgesperrt. Aufgrund der Größe und Beschaffenheit der Rundkurse kann die Strecke nicht bindend gegen Zuschauer abgesichert werden. Jeder Fahrer muss deshalb auf Sicht fahren! Nicht jeder Bereich der Rundkurse ist durch Streckenposten abgesichert! 12. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihrem oder von dem von ihnen benutzten Motorrad verursachten Schäden. Soweit der Fahrer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Motorrades ist, stellt er alle an der Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen auch von jeglichen Ansprüchen des Eigentümers/Halters frei. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Motorsport gesundheitliche Risiken und eine erhöhte Unfall-/Verletzungsgefahr birgt! Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Nennung an den Promoter allen Beteiligten gegenüber wirksam (Änderungen dieser Ausschreibung auch unter der Saison vorbehalten).
Umweltschutz bedarf der Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten. Teilnehmer an Motorsportveranstaltungen in Deutschland sind in besonderem Maße der Eigenverantwortlichkeit bei der Umsetzung umweltrelevanter Zielsetzungen verpflichtet.
Das Verhalten der Teilnehmer muss dem Charakter des gesellschaftlichen Stellenwertes des Umweltschutzes Rechnung tragen, insbesondere, wenn für eine spezifische Situation (noch) keine Regelung vorgegeben ist. Dies gilt in besonderem Maße auch dann, wenn (scheinbar) das Verhalten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet oder der Teilnehmer die Folgen seines Tuns aus der Situation heraus nicht beurteilen kann. Im
Zweifelsfall ist die umweltschonendere Verhaltensweise zu wählen. Unvernünftiges oder mutwilliges Verhalten eines einzelnen Teilnehmers, das den Zielen des Umweltschutzes zuwider läuft, schadet grundsätzlich dem Ansehen des Motorsports und ist daher auch wenn detaillierte Regelungen fehlen zu sanktionieren. Die umweltbezogenen Auflagen und Verpflichtungen, die in den Ausschreibungen und Ausführungsbestimmungen der einzelnen Veranstaltung genannt sind, müssen vom Teilnehmer eingehalten werden. Darüber hinaus finden selbstverständlich die jeweiligen gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Regelungen Anwendung. Insbesondere gehört es zum Verantwortungsbereich des Teilnehmers, dafür zu sorgen, dass:
– sein Wettbewerbs-Fahrzeug umweltgerecht wartet und eingesetzt wird
– die Bestimmungen des Lärm- und Emissionsschutzes ingehalten werden
– bei Arbeiten am Fahrzeug der Boden- und Grundwasserschutz sichergestellt wird
– der selbst verursachte Abfall bestimmungsgemäß entsorgt wird
– unnötig umweltbelastendes Verhalten vermieden wird.
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